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Finanzierung und Förderung von Auslandsaufenthalten

Die Kosten eines Auslandsaufenthaltes sind sicherlich nicht unerheblich, eine Investition, für die manche tief in die Tasche greifen müssen und die gut durchdacht und geplant sein will. Doch wie schon Benjamin Franklin sagte:
"Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen."

Im Folgenden erhältst du einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes:

Auslands-BAföG für einen Schulbesuch

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet Schülern und Schülerinnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Auslandsförderung.

Gefördert werden können Schüler*innen von Schulen mit gymnasialer Oberstufe (bei G9 ab Klasse 11, bei G8 ab Klasse 10), bestimmte Berufsfachschulklassen, jedoch keine Abendgymnasien oder Berufsaufbauschulen (§ 5 BAföG).

Auslandsausbildungsaufenthalte müssen eine Mindestdauer von sechs Monaten aufweisen, die maximale Förderungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr.

Um Auslands- BAföG zu bekommen, muss u.a. entweder dein ständiger Wohnsitz in Deutschland oder deine Staatsangehörigkeit deutsch (§ 8 BAföG) sein.

Ob das Schuljahr im Ausland von deiner Schule in Deutschland anerkannt wird, ist vom Bundesland anhängig.

Die Höhe der Förderung ist abhängig u.a. von dem Einkommen deiner Eltern, der Anzahl deiner Geschwister und dem Aufenthaltsland. Zuschüsse werden anhand eines Steuer- und Sozialschlüssels errechnet, der evtl. Freibeträge berücksichtigt.

Weitere Infos zur der Auslandsförderung findest du unter http://www.bafoeg.bmbf.de

Wichtig!

Auslands-BAföG für Schüler wird als 100% -ige  Förderung gewährt, muss also nicht zurückerstattet werden!

Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden, wobei die einzureichende Bescheinigung der Gastschule meist erst nach Ankunft im Ausland ausgestellt wird.

Die Zuständigkeit der BAföG-Ämter richtet sich nach Aufenthaltsland:

Großbritannien und Irland

Region Hannover
Fachbereich Schulen - Ausbildungsförderung
Tel.: 0511 / 616 -22252
Fax: 0511/ 616 - 1123205
E-Mail: bafoeg--no-spam--@region-hannover.de
Internet: http://www.bafoeg-region-hannover.de

Frankreich

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung 
Tel.: 06132 / 787 – 0
E-Mail: kreisverwaltung--no-spam--@mainz-bingen.de
Internet: http://www.mainz-bingen.de

USA

Studierendenwerk Hamburg
Tel.: 040 / 41902 – 0
E-Mail: bafoeg--no-spam--@studierendenwerk.hamburg.de
Internet: http://www.studierendenwerk-hamburg.de

Kanada

Studentenwerk Thüringen
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Tel.: 03677 / 692752
E-Mail: fri--no-spam--@stw-thueringen.de
Internet: http://www.stw-thueringen.de

Australien

Studentenwerk Marburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Tel.: 06421 / 296 – 0
E-Mail: bafoeg--no-spam--@studentenwerk-marburg.de
Internet: http://www.studentenwerk-marburg.de

Neuseeland, Südafrika

Studentenwerk Frankfurt (Oder)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Tel.: 0335 / 56509-22
E-Mail: bafoeg--no-spam--@studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de

Bildungskredit der KfW (für Volljährige)

Bist du volljährig, regulär an einer deutschen (unter bestimmten Bedingungen auch ausländischen) Universität oder Schule eingeschrieben und in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase (in den letzten 2 Jahren der Ausbildung), bietet dir die KfW einen zinsgünstigen Bildungskredit an. Der Bildungskredit wird in selbst festgelegten monatlichen Raten ausgezahlt. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden.

Dieser Kredit kann auch neben den BAföG-Leistungen bewilligt werden, er ist einkommens- und elternunabhängig und kann mehrmals (für unterschiedliche Bildungsetappen) beantragt werden.

Gefördert werden nur Ausbildungen an Ausbildungsstätten, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind. Findet die Ausbildung im Ausland statt, muss der Besuch der ausländischen Bildungsstätte dem Besuch einer anerkannten inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig sein (dies obliegt dem zuständigen inländischen Landesministerium (z.B. Schul- oder Kultusministerium)

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der KFW:
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/

Kindergeld

Grundsätzlich besteht für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Solange sich ein Kind in der Berufsausbildung befindet, kann es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.

Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten bezogen werden. Eine Übergangszeit ist z.B. die Zeit zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung.

Während eines Auslandsaufenthaltes, der kürzer als 5 Monate ist, vor Ausbildungs- oder Studienbeginn liegt und keine Vollzeit-Tätigkeit beinhaltet (das heißt, dass dein*e Arbeitgeber*in keine Sozialabgaben für dich abführt), kannst du Kindergeld beziehen.

Ein Praktikum wird von der Familienkasse als Teil der Ausbildung anerkannt, wenn dieses als notwendige fachliche Voraussetzung oder Ergänzung der eigentlichen Ausbildung an einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte vorgeschrieben ist oder im Rahmen der Studien- oder Ausbildungsordnung empfohlen wird. Schülerpraktika werden in der Regel anerkannt.

Zur Berufsausbildung gehört auch ein Praktikum, durch das Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, soweit es sich nicht lediglich um ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis oder ein Probearbeitsverhältnis handelt. Dabei darf ein Praktikum nicht länger als sechs Monate gehen.

Da die Gewährung von Kindergeld von Fall zu Fall entschieden wird und auch die Sachbearbeiter*innen einen relativ großen Spielraum haben, solltest du dich mit deinem konkreten Projekt an die zuständige Arbeitsagentur in deiner Stadt wenden.

Weitere Infos unter: www.arbeitsagentur.de

Familienzuschlag

Beamte und Beamtinnen erhalten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, abhängig vom Familienstand, zusätzlich zum Grundgehalt einen gestuften Familienzuschlag.

Der Familienzuschlag wird gewährt, solange du das Anrecht auf Kindergeld hast. Es gelten also die gleichen Bedingungen wie beim Kindergeld.

Weitere Infos hierzu unter: www.beamten-informationen.de/information/besoldung/familienzuschlag

Steuerliche Absetzbarkeit von EU-Privatschulgebühren

Wer für seine Kinder Schulgebühren an eine Privatschule in einem EU-Land zahlt, kann diese unabhängig von ihrer Höhe als Sonderausgaben bis zu 30% geltend machen.

Für die steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen kommt es auf den erreichten oder beabsichtigten Abschluss an (dieser muss in Deutschland anerkannt sein). Das gilt für inländische Schulen und solche, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegen. Gleiches gilt für Deutsche Schulen im Ausland, auch wenn sie nicht in der EU bzw. im EWR gelegen sind.

Bei den Schulgeldzahlungen muss es sich allerdings ausdrücklich um Schulgebühren handeln (diese sollten auch auf der Rechnung der Schule so gekennzeichnet sein). Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren, die von den Schulen erhoben werden, können nicht abgesetzt werden. Nicht abziehbar sind weiterhin Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung der Kinder sowie Aufwendungen für Schulbücher, Sportbekleidung etc.

Weitere Informationen unter: www.bundesfinanzministerium.de

Stipendien

KulturLife vergibt verschiedene Stipendien an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich sozial und unentgeltlich für Andere engagieren. Mehr darüber erfährst hier: KulturLife-Stipendien

Weitere Stipendien findest du hier:

http://www.weltbuerger-stipendien.de

https://www.stipendienlotse.de

http://www.arbeiterkind.de

http://www.mystipendium.de

Regionale Förderung und Sponsoren

Erkundige dich, ob es in deiner direkten Umgebung, z.B. Schule oder Gemeinde – eine sozusagen regionale Förderung für dein Auslandsjahr gibt.

Vielleicht findest du auch einen oder mehrere „Sponsoren“ für dein Auslandsprojekt. Dies kann jemand aus deinem Bekanntenkreis oder der Verwandtschaft sein. Auch regionale Sparkassen sowie große Unternehmen bieten gelegentlich Förderung Jugendlicher, die sich gesellschaftlich oder sozial engagieren.

Ideen für regionale Sponsoren:

  • Behörden (z.B. Bildungsministerium deines Bundeslandes)
  • Banken
  • Stiftungen
  • Vereine
  • Kirchengemeinden
  • Auslandsgesellschaften
  • Landessportverband

Weitere Spartipps für Reisende

Couch-Surfing

Couch-Surfing ist ein kostenloses, internetbasiertes Gastfreundschaftsnetzwerk. Ein*e Reisende*r kann als Gast (Surfer) eine Unterkunft suchen. Beherbergungen beruhen auf Absprachen zwischen den Beteiligten. Dauer, Art und Beendigungen des Aufenthaltes werden im Vorhinein vereinbart. In der Regel sind das zwischen 1-3 Tage.

Weitere Infos unter: www.couchsurfing.org

Hostels

Viele Backpacker Hostels bieten vergünstigte oder freie Übernachtung im Gegenzug für einigen Stunden Arbeit am Tag.

Informationen findest du z.B. auf www.hostelworld.com oder auch beim Lonely Planet.